Sachverständigenbüro Stahlheber

Die Wertermittlung einer Immobilie folgt in Deutschland in der Regel den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die im Jahre 2010 die Wertermittlungsverordnung (WertV) abgelöst hat. Für die Ermittlung des Beleihungswertes gibt es das Regelwerk Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).

Die drei wichtigsten in der ImmoWertV normierten Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie sind:



Bei der Wertermittlung eines Hauses (Eigenheime) ist das Sachwertverfahren sehr wichtig, wobei der Sachwert alleine noch nicht direkt zum Marktwert führt.

Die Summe aus Bodenwert, Bauwert, Nebenkosten und Außenanlagen (Sachwert) muss vorher noch mittels eines Sachwertfaktors (Marktanpassungsfaktors) an den regionalen Immobilienmarkt angepaßt werden, damit man aus dem Sachwert den Marktwert einer Immobilie erhält. Beim Kauf einer Immobilie ist es daher wie beim Verkauf einer Immobilie, bei der Übertragung einer Immobilie, dem Vererben einer Immobilie oder der steuerlichen Bewertung einer Immobilie wichtig, einen Sachverständigen für Immobilienbewertung hinzu zu ziehen, der einerseits die verschiedenen Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie beherrscht, und zum anderen auch über die notwendige Marktkenntnis und Erfahrung verfügt, um aus den Wertermittlungsergebnissen den richtigen Marktwert einer Immobilie abzuleiten.

Nebenstehend finden Sie noch einige wichtige Hilfsmittel und Verordnungen, die bei der Wertermittlung einer Immobilie eine Rolle spielen. Darunter sind einige Links mit Informationen zu den Immobilienmärkten der größeren Städte Backnang, Esslingen, Ludwigsburg, Winnenden, Waiblingen, Stuttgart, Schorndorf und Leonberg.




Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
Theo Stahlheber | Sandäcker 50/1 | 71554 Weissach im Tal
Tel. 07191-960287 | E-Mail: info@immobilienbewertung-gutachter.de