Der Marktwert einer Immobilie ist gleich dem Verkehrswert nach Definition des § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Die Definition lautet:
“Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach
den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands
der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”
Ein Verkehrswertgutachten wird zum Beispiel benötigt bei:
Die Kosten eines Gutachtens hängen in erster Linie vom Aufwand ab. Haben Sie
die wichtigsten Unterlagen aktualisiert bereits vorliegen,
beginnt ein Gutachten für eine Eigentumswohnung bei um die 600 €. Für Eigenheime oder wenn Behörden aufgesucht werden müssen, es Rechte in Abteilung
II des Grundbuches gibt, die berücksichtigt werden müssen, oder sich das zu bewertende Haus weiter weg befindet, liegen die Kosten etwas höher.
Für gewerblich oder teilgewerblich genutzte Grundstücke und Ertragswertobjekte (Mehrfamilienhäuser,
Wohn- und Geschäftshäuser, Hallen etc.) beginnen die Kosten in der Regel zwischen 1.000 - 1.500 €. Dies hängt letztlich dann auch mit vom Verkehrswert
der entsprechenden Liegenschaft ab.
Am besten, Sie sprechen mich wegen Ihres Bewertungswunsches an. Dann kann ich Ihnen gerne ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot
erstellen.
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
Theo Stahlheber | Sandäcker 50/1 | 71554 Weissach im Tal
Tel. 07191-960287 | E-Mail: info@immobilienbewertung-gutachter.de